Notar beim Hausverkauf: Wer bezahlt ihn, wer bestimmt ihn und wie läuft der Termin ab?

Beim Hausverkauf spielt der Notar eine zentrale Rolle. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Immobilienkaufvertrag in Deutschland rechtlich unwirksam. Viele Eigentümer stellen sich deshalb wichtige Fragen: Wer bezahlt den Notar beim Hausverkauf? Wer bestimmt den Notar? Welche Unterlagen benötigt der Notar und wie läuft der Termin ab?

In diesem Beitrag erklären wir Ihnen verständlich den Ablauf beim Notar, die Kostenverteilung und welche Unterlagen beim Hausverkauf erforderlich sind.

Mit über 50 Jahren Erfahrung in der Immobilienvermittlung begleitet die Eichler Gruppe Eigentümer zuverlässig durch den gesamten Verkaufsprozess – von der Immobilienbewertung über die Käuferauswahl bis zum Notartermin.

Wer bezahlt den Notar beim Hausverkauf?

Grundsätzlich gilt in Deutschland:

Der Käufer bezahlt die Notarkosten beim Hausverkauf.

Das umfasst in der Regel:

  • die Beurkundung des Kaufvertrags
  • die Eintragung der Auflassungsvormerkung
  • die Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Diese Kosten liegen meist bei etwa 1–1,5 % des Kaufpreises.

Welche Kosten trägt der Verkäufer?

Der Verkäufer übernimmt nur Kosten, wenn sie speziell ihn betreffen, zum Beispiel:

  • Löschung einer bestehenden Grundschuld
  • Löschung eines Wohnrechts oder Nießbrauchs
  • sonstige Eintragungen im Grundbuch, die nur den Verkäufer betreffen

In den meisten Immobilienverkäufen fallen diese zusätzlichen Kosten jedoch nur in geringem Umfang an.

Wer bestimmt den Notar beim Hausverkauf?

In der Praxis gilt:

Der Käufer bestimmt meist den Notar.

Der Grund: Da der Käufer üblicherweise die Notarkosten trägt, hat er auch das Recht, den Notar auszuwählen.

Allerdings wird der Notar häufig einvernehmlich abgestimmt, insbesondere wenn:

  • der Verkäufer bereits mit einem Notariat zusammenarbeitet
  • der Immobilienmakler den Verkauf begleitet
  • regionale Marktkenntnis wichtig ist

Bei vielen Immobilienverkäufen übernimmt der Makler die Koordination mit dem Notariat und sorgt dafür, dass der Vertragsentwurf rechtzeitig erstellt wird.

Bei Eichler Immobilien gehört diese Organisation selbstverständlich zum Service: Wir koordinieren die Abstimmung zwischen Käufer, Verkäufer, Notariat und Finanzierungspartnern, damit der Verkaufsprozess reibungslos abläuft.

Hausverkauf: Welche Unterlagen benötigt der Notar?

Damit der Notar den Kaufvertrag erstellen kann, benötigt er verschiedene Informationen und Dokumente zur Immobilie.

Typische Unterlagen für den Notar beim Hausverkauf sind:

Grundbuchunterlagen

  • aktueller Grundbuchauszug
  • Informationen zu Grundschulden
  • ggf. bestehende Dienstbarkeiten oder Wohnrechte

Objektunterlagen

  • Grundrisse
  • Wohnflächenberechnung
  • Baujahr und Modernisierungen
  • Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)

Pflichtunterlagen

  • Energieausweis
  • ggf. Protokolle der Eigentümerversammlungen
  • Hausgeldabrechnungen (bei Wohnungen)

Vertragsrelevante Informationen

  • Kaufpreis
  • Übergabetermin
  • Inventarregelungen
  • Finanzierungsbestätigung des Käufers

Ein erfahrener Immobilienmakler stellt sicher, dass alle Unterlagen vollständig vorliegen. Gerade bei älteren Immobilien können fehlende Dokumente sonst zu Verzögerungen führen.

Ablauf beim Notar beim Hausverkauf

Der Notartermin folgt einem klar strukturierten Ablauf. In der Regel dauert die Beurkundung etwa 45 bis 90 Minuten.

1. Erstellung des Kaufvertragsentwurfs

Sobald Käufer und Verkäufer sich einig sind, erstellt der Notar einen Kaufvertragsentwurf.

Dieser wird beiden Parteien mindestens 14 Tage vor der Beurkundung zur Prüfung zugesendet.

2. Prüfung des Vertrags

Käufer und Verkäufer können:

  • Fragen stellen
  • Änderungen vorschlagen
  • Details zum Übergabetermin oder Inventar klären

Ein Makler unterstützt häufig dabei, offene Punkte vorab zu klären.

3. Notartermin und Beurkundung

Beim Termin liest der Notar den gesamten Vertrag vor und erklärt die wichtigsten Inhalte:

  • Kaufpreis
  • Zahlungsmodalitäten
  • Haftungsregelungen
  • Besitzübergang
  • Grundbuchänderungen

Erst nach der notariellen Beurkundung ist der Kaufvertrag rechtsgültig.

4. Eintragung der Auflassungsvormerkung

Der Notar veranlasst anschließend die Auflassungsvormerkung im Grundbuch.

Diese sichert dem Käufer das zukünftige Eigentum.

5. Kaufpreiszahlung

Sobald alle Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Löschung alter Grundschulden), informiert der Notar den Käufer über die Fälligkeit des Kaufpreises.

6. Eigentumsumschreibung

Nach Zahlung des Kaufpreises erfolgt schließlich die Umschreibung im Grundbuch.

Warum eine professionelle Begleitung beim Notartermin sinnvoll ist

Der Notar ist ein neutraler Jurist. Seine Aufgabe ist es, den Vertrag rechtlich korrekt zu gestalten – nicht jedoch, Käufer oder Verkäufer zu beraten.

Ein erfahrener Immobilienmakler übernimmt deshalb wichtige Aufgaben:

  • Prüfung der Verkaufsunterlagen
  • Vorbereitung der Vertragsinhalte
  • Abstimmung mit Notariat und Banken
  • Organisation des Übergabetermins

Als familiengeführtes Immobilienunternehmen mit über 50 Jahren Erfahrung begleitet Eichler Immobilien Eigentümer persönlich durch alle Phasen des Verkaufs.

Dabei profitieren Verkäufer von einem umfassenden Leistungsspektrum:

  • Immobilienvermittlung
  • Hausverwaltung
  • Sachverständigenleistungen
  • professionelle Immobilienbewertung durch zertifizierte Gutachter

Dieses Zusammenspiel ermöglicht eine besonders sichere und strukturierte Verkaufsabwicklung.

FAQ zum Notar beim Hausverkauf

Muss ich beim Hausverkauf zwingend zum Notar?

Ja. In Deutschland muss jeder Immobilienkaufvertrag notariell beurkundet werden. Ohne Notar ist der Vertrag rechtlich unwirksam.


Wie hoch sind die Notarkosten beim Hausverkauf?

Die Notarkosten betragen in der Regel etwa 1–1,5 % des Kaufpreises. Sie umfassen Beurkundung, Grundbucheinträge und weitere gesetzlich geregelte Gebühren.


Kann der Verkäufer den Notar bestimmen?

Grundsätzlich kann jede Partei einen Notar vorschlagen. In der Praxis bestimmt jedoch meist der Käufer den Notar, da er üblicherweise die Notarkosten übernimmt.


Was passiert nach dem Notartermin?

Nach der Beurkundung veranlasst der Notar:

  1. die Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  2. die Mitteilung über die Kaufpreisfälligkeit
  3. nach Zahlung die Eigentumsumschreibung

Der gesamte Prozess dauert meist 4 bis 12 Wochen.


Kann ein Immobilienmakler den Notartermin organisieren?

Ja. Ein erfahrener Makler koordiniert häufig die Abstimmung mit dem Notariat, stellt alle erforderlichen Unterlagen zusammen und begleitet Käufer und Verkäufer durch den gesamten Ablauf.


Fazit

Der Notar ist ein zentraler Bestandteil jedes Immobilienverkaufs. Für Eigentümer ist es wichtig zu wissen:

  • Der Käufer zahlt in der Regel die Notarkosten.
  • Der Käufer bestimmt meist den Notar.
  • Der Notartermin folgt einem klaren Ablauf.

Mit professioneller Unterstützung lässt sich der gesamte Prozess deutlich einfacher gestalten.

Die Eichler Gruppe begleitet Eigentümer seit über 50 Jahren beim erfolgreichen Verkauf von Immobilien – von der fundierten Immobilienbewertung über die Vermarktung bis zum Notartermin und darüber hinaus.